Wir hatten nun das Thema Passives Einkommen, was das ist, wie man sich so etwas aufbauen kann usw. Doch wie sieht es eigentlich aus, braucht man dafür ein Gewerbe und wenn ja, wie macht man das? Diesen und weiteren Fragen gehen wir in diesem Artikel auf den Grund. Und eins sei vorweg gesagt, du brauchst keine Angst haben, es ist wirklich kein Hexenwerk.
Es gibt viele Möglichkeiten, online Geld zu verdienen. Grundsätzlich müssen alle Einkünfte – außer Einkünfte aus Glücksspielen – auch versteuert und in der Einkommensteuererklärung entsprechend ausgewiesen werden.
Wie Einkommen besteuert werden sollte, hängt jedoch davon ab, ob eine Transaktion registriert ist oder nicht. Einkünfte können aus der Führung eines Gewerbes (als Gewerbetreibender) oder aus einer selbstständigen Tätigkeit (als Selbständiger) stammen. In der Regel entscheidet die Geschäftsstelle, ob Sie als Gewerbetreibender oder Selbständiger tätig sind. Wenn Sie als Gewerbetreibender eingestuft werden, müssen in der Regel die folgenden vier Punkte erfüllt sein:
Sie müssen auf eigene Gefahr und Kosten selbstständig arbeiten.
Die Aktivität muss dauerhaft sein, das heißt, sie muss über einen langen Zeitraum und immer wieder ausgeführt werden.
Die Tätigkeit muss Einnahmen generieren, was bedeutet, dass die Einnahmen die Ausgaben übersteigen müssen.
Sie müssen den allgemeinen Geschäftsverkehr betreiben, also eine Dienstleistung gegen Entgelt erbringen.
Für die meisten Menschen, die durch ihre Arbeit im Internet nur ein geringes passives Einkommen erzielen, spielt es keine Rolle, ob sie als Unternehmer oder Freiberufler tätig sind. Der Vorteil von Selbstständigen macht sich erst bemerkbar, wenn sie mehr als den Freibetrag von 24.500 Euro verdienen. Wer Bürokratie vermeiden und mehr als 24.500 Euro im Jahr online verdienen möchte, sollte versuchen, das Finanzamt von seiner Selbständigkeit zu überzeugen. Umsätze aus Google Ads sind Werbeeinnahmen, die gesonderten Umsatzsteuerregelungen unterliegen.
Die Umsatzsteuer ist am Sitz des Leistungsempfängers zu erheben. Bei Google Ireland Ltd. ist es Irland. Einkommen werden in diesem Land erzielt und unterliegen daher in Deutschland nicht der Umsatzsteuer. Insgesamt lässt sich sagen, dass passive Einkünfte aus dem Internet immer besteuert werden sollten, egal ob Sie als Freelancer, Webseitenbetreiber oder Texter tätig sind. Ausnahmen gelten nur, wenn Ihr Einkommen so gering ist, dass Sie noch unter dem Freibetrag liegen, der 2015 bei 8.354 € Euro lag. Die Inanspruchnahme des Freibetrags befreit Sie jedoch nicht von der Umsatzsteuerpflicht. Inwieweit eine Person als Gewerbetreibender, Selbständiger oder Privatperson gilt, sollte vorzugsweise mit der zuständigen Aufsichts- oder Steuerbehörde geklärt werden.
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